Finanzierung unserer Krankenhäuser

Die duale Krankenhausfinanzierung wurde 1972 in Deutschland eingeführt; Grundlage dafür ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Dual bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die - Bundesländer die Investitionskosten (Neu-, Umbau-, Erweiterungsbauten und auch die Aufwendungen für die Beschaffung und die Unterhaltung der Anlagegüter, wie z.B. medizintechnische Geräte, Betten und weitere Einrichtungsgegenstände) aus Steuermitteln finanzieren und - Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen, über die gezahlten Vergütungen (Pflegesätze) finanzieren. Die Sicherstellung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung obliegt den einzelnen Bundesländern. Im letzten Jahr stellten die Bundesländer den Krankenhäusern ca. 3 Milliarden Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung. Schätzungen aus Wissenschaft und Praxis gehen von einem jährlichen Investitionsbedarf von ca. 5 bis 6,6 Milliarden Euro aus. Es ist ein schon über Jahre anhaltender Trend, dass die Bundesländer sich immer weiter aus der Krankenhausfinanzierung und damit aus ihrer Verantwortung zurückziehen. Experten gehen von einem über die Jahre angehäuften Investitionsstau von insgesamt 30 Milliarden Euro aus. Die Krankenhäuser haben mittlerweile Ausweichstrategien entwickelt. Schon über viele Jahre wird versucht und in geringem Maß auch erreicht, die von den Ländern vorenthaltenen Finanzmittel über die Pflegesätze „zu generieren“. In der Folge werden die den Ländern obliegenden Investitionen von den Versicherten getragen. Eine Entwicklung, die nicht gutgeheißen werden kann.
Klaus Spörkel, Schwarzenbek