Grundrente für langjährige Versicherung beschlossen

Auszug aus einem Bericht DAK-VRV Aktuell 03/20:

Trotz aller Widerstände der Oppositionsparteien und deren zahlreicher abgelehnter Änderungsanträge wurde am 2. Juli 2020 durch den Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beschlossen.

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 ebenfalls zugestimmt. Jetzt bedarf es noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, hat Rückwirkungscharakter; es werden also auch alle Bestandsrentner, die die im Gesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, berücksichtigt. Nun könnte ja das Wort Grundrente implizieren, dass es sich hierbei um einen festen Betrag handelt, um den eine nach den bisher geltenden Vorschriften berechnete Rente aufgestockt wird. Leider nein! Jede Grundrente wird individuell berechnet. Das erfolgt dadurch, dass durch Beitragszahlung erworbene (niedrige) Entgeltpunkte im Wege einer Durchschnittsberechnung auf einen Mindestwert, der allerdings nach oben begrenzt ist, angehoben werden. Man muss also schon tief in die Rentenberechnung einsteigen, damit man erkennt, wie die Grundrente sich auswirkt. Ein Beispiel einer Grundrentenberechnung wurde bereits in DAK-VRV Aktuell 02/2020 vorgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen denn nun nach der beschlossenen Gesetzeslage erfüllt sein?

Es müssen 33 Jahre (396 Kalendermonate) mit Grundrentenzeiten vorhanden sein. Grundrentenzeiten sind dabei

- Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit

- Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragsversicherung

- Rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und während der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kuren mit Übergangsgeldbezug) und von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (im Wesentlichen Umschulung durch den Rentenversicherungsträger),

- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege

- Ersatzzeiten

 

…Auszug ende…

 

Auf die Ausführungen zur Grundrente in den Ausgaben  DAK-VRV Aktuell 02/2019 und 02/2020 darf – um Wiederholungen zu vermeiden – hingewiesen werden.

Lothar Poguntke (Weilheim i. OB)

 

Der vollständigen Bericht von Lothar Poguntke ist in DAK-VRV Aktuell 03/20 nachlesbar.

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