Zwei Millionen pflegende Angehörige gehen bei der geplanten Pflegereform leer aus

DAK-VRV fordert kurzfristig Nachbesserungen bei der geplanten Pflegereform.

Über die massiven Finanzierungslücken hatte DAK-VRV bereits berichtet. Kritisch sieht die DAK-VRV zusätzlich, dass die Bundesregierung im Entwurf auch geplante finanzielle Entlastungen für zwei Millionen pflegende Angehörige wieder gestrichen hat. Eine Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ist mehr als gerechtfertigt. Die notwendigen Kosten von rund 650 Millionen Euro müssten als Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. 

Mehr als die Hälfte aller 4,1 Millionen Pflegebedürftigen (51,3 Prozent) werden allein durch Angehörige zu Hause versorgt, wie Erhebungen des Statistischen Bundesamtes bestätigen. In der von der Regierungskoalition geplanten Pflegereform soll das Pflegegeld auf dem Niveau des Jahres 2017 bis zum Jahr 2025 eingefroren werden. DAK-VRV sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
 
Wie die Sachleistungen müsse auch das Pflegegeld mit der Reform um fünf Prozent angehoben werden. Die Kosten von rund 650 Millionen Euro müssen als dauerhafter Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt übernommen werden. Im Jahr 2020 wurden 12,9 Milliarden Euro Pflegegeld an pflegende Angehörige bezahlt. 

Hintergrund zum Pflegegeld: Die Bundesregierung hatte in ihrem Bericht über die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung noch im Dezember 2020 eine Anpassung geplant. Alle drei Jahre sollten nach Notwendigkeit und Höhe die Leistungen der Pflegeversicherung überprüft werden. Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit diente die kumulierte Preisentwicklung in den letzten Jahren. In dem Bericht heißt es konkret: „Vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der Bundesregierung ein Anstieg der Leistungsbeträge um 5 Prozent angemessen.“ Nun sollen zum 1. Januar 2022 einige Leistungen der Pflegeversicherung angehoben werden, das Pflegegeld aber nicht. 

Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung durch ehrenamtlich Pflegende.

Verwendete Quelle: Pressemeldung DAK-Gesundheit