Soziale Selbstverwaltung heißt
Verantwortung übernehmen
Die Selbstverwaltung ist ein zentrales Prinzip der deutschen Sozialversicherung. Sie bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber über gewählte Vertreter:innen aktiv an der Gestaltung der Sozialversicherung mitwirken. Dies geschieht insbesondere in den Verwaltungsräten der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger.
Somit sorgt die Selbstverwaltung für bürgernahe, praxisorientierte und demokratisch legitimierte Entscheidungen in der Sozialversicherung. Sie stärkt das Vertrauen in das System und ermöglicht eine Mitgestaltung durch diejenigen, die es betrifft.
Was ist die Sozialwahl?
Bei der Sozialwahl bestimmt die Versichertengemeinschaft mit, wer über zentrale Fragen zu Rente und Gesundheit entscheidet. Nicht der Staat allein regelt die Sozialversicherung – sondern gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus der Versichertengemeinschaft und von Arbeitgeberseite.
Was bedeutet das?
Beitragszahlende und Rentnerinnen und Rentner gestalten die Renten- und Krankenversicherung aktiv mit. Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter entscheiden über Leistungen, kontrollieren die Verwaltung und besetzen wichtige Gremien wie Widerspruchsausschüsse und Versichertenberatung.
Wo wird mitgestaltet?
- In der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund: Fokus auf Prävention, Rehabilitation und Beitragsverwendung.
- In den Verwaltungsräten der DAK-Gesundheit: Entscheidungen zu Haushalt, Vorstand, Bonusprogrammen und Leistungen.
Ziel:
Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, aber mitgestaltet von den Versicherten selbst.