Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich als zentrales Element der Finanzverteilung zwischen den Krankenkassen (Auszug)  

 

Der zum Jahresbeginn 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) hat die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenkassen elementar verändert. In den nunmehr 27 Jahren seines Bestehens wurde er in vielfältiger Weise weiterentwickelt – zuletzt zu Beginn dieses Jahres. Dennoch bedarf er aus Sicht der DAK-VRV auch zukünftig weiterer Optimierungen.

 

I. Allgemeines

 

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist der zentrale Verteilungsmechanismus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), mit dem die insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel zwischen den einzelnen Krankenkassen transferiert und ausgeglichen werden.

 

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II. Einführung und zeitliche Entwicklung des RSA

 

Eingeführt wurde der RSA zum 1.1.1994. In den nunmehr gut 27 Jahren seines Bestehens sind folgende „Meilensteine“ in seiner Entwicklung von Bedeutung:

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III. Grundsätzliche Funktionsweise des Morbi-RSA

 

Der Morbi-RSA war bereits mit seiner Einführung ein komplexes, datenbasiertes Rechenmodell, das durch seine Weiterentwicklung im Zeitablauf noch deutlich an Umfang und Komplexität zugenommen hat.

Zentrale Durchführungsstelle ist das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) – ehemals Bundesversicherungsamt (BVA) – dem mit Ausnahme des Sondersystems der landwirtschaftlichen Krankenversicherung alle gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl fest definierter Daten (sog. „Satzarten“) in pseudonymisierter Form zu melden haben.


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Das RSA-System ist so ausgelegt, dass es sich um ein „Nullsummenspiel“ handelt; die Gesamtsumme der an die Krankenkassen auszuschüttenden Zuweisungen entspricht dem Gesamtmittelzufluss des Gesundheitsfonds.

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Norbert Minn, Hamburg

(Anm. der Redaktion: Fortsetzung in der Ausgabe 22-1 von DAK-VRV AKTUELL!)

 

Der vollständigen Bericht von Norbert Minn ist in DAK-VRV Aktuell! 04/21 nachlesbar.

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