DAK-VRV nimmt Stellung: Belastung der Krankenhäuser

Nach Meinung des BMG haben wir zu viele, oft sehr kleine Krankenhäuser. Der Beirat aus Vertretern der Wissenschaft, der Krankenhäuser und der Krankenkassen hat in seinem Abschlussbericht festgestellt, dass der Rettungsschirm in kleinen Krankenhäusern mit wenig Coronafällen zu einer finanziellen Überkompensation geführt habe.

Im Verhältnis zum Vorjahr seien die Erlöse der Krankenhäuser 2020 im Mittel um 3,7 % gestiegen, obwohl die Zahl der Behandlungsfälle um 12 % gesunken war.

 

Vor wenigen Wochen habe man sich in Deutschland nicht vorstellen können, Patienten mit dem Hubschrauber in andere Bundesländer auszufliegen, weil die Krankenhäuser der Heimatregion (des Kleeblatts) überlastet sind. Seit dem 23.11.2021 wird ein von der Gesundheits- und Innenministerkonferenz beschlossenes „Kleeblattkonzept“ praktiziert. Aus den Kleeblättern Süd (für Bayern) und Ost (für Sachsen und Thüringen) seien bisher in über 100 Fällen Patienten in die Kleeblätter Nord und West verlegt worden.

 

Die Belastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten führe dazu, dass dringliche Operationen zurückgestellt werden, bis wieder Betten frei sind, berichtet der Augsburger Intensivmediziner Heller. Klinikmitarbeiter müssen entscheiden, wer behandelt wird. Die dafür bislang angewandten Regeln waren nach Meinung des BVerfG nicht ausreichend. Es hat gerade verfügt, dass der Gesetzgeber Vorkehrungen zu treffen hat, damit „niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischen Behandlungsressourcen benachteiligt wird“ (Triage). Dazu und zu den die Krankenhäuser betreffenden Aussagen im Koalitionsvertrag werden Lösungen von Karl Lauterbach erwartet.

 

Ihr

Rainer Schumann

Vorsitzender DAK-VRV