GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - Entwurf enttäuscht - Beiträge sollen steigen!

Zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) legte das Bundesgesundheitsministerium endlich einen Entwurf mit dem Titel "GKV-Finanzstabilisierungsgesetz" vor. Die Erwartungen der DAK-VRV an diesen Gesetzentwurf sind hoch, denn die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2023 auf mindestens 17 Milliarden Euro geschätzt.

DAK-VRV bewertet die Maßnahmen als nicht nachhaltig und unausgewogen. Nicht berücksichtigt wurden Vorschläge, die bestehende Ungerechtigkeiten korrigieren sollten. So fehlt ein kostendeckender Beitrag des Staates für die Versicherung von ALG-II-Empfängern. Es handelt sich alleine hierbei um eine Größenordnung von geschätzt 10 Milliarden Euro, die der gesetzlichen Krankenversicherung damit fehlen. Auch fehlt eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen.

Stattdessen sollen die Beitragszahler durch höhere Mitgliedsbeiträge belastet werden und der Staat will erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu greifen. Das ist nicht nachhaltig und einseitig!

DAK-VRV fordert eine schnelle und grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes zu Gunsten der Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz darf nicht so dramatisch zu Lasten der Beitragszahler im System der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet werden.