Forderung der DAK-VRV zur Vermeidung von künftiger Altersarmut trägt erste Früchte

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.07.2022 10,45 Euro. Eine Forderung der DAK-VRV zur Vermeidung von Altersarmut war und ist eine deutliche Erhöhung der Löhne, zum Beispiel durch deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Am 03.06.2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro pro Stunde zugestimmt und trägt damit der Forderung der DAK-VRV Rechnung. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich ab 01.10.2022 erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn möglich ist. Erhöhungen des Mindestlohns führen zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
DAK-VRV begrüßt die Anpassung und stellt fest, dass durch die aktuelle Inflation bereits wieder Handlungsbedarf zur weiteren Anpassung besteht.

Personen, die nicht ausreichend Lohn während des Arbeitslebens verdienen droht Altersarmut. Diese muss verhindert werden!