DAK-VRV fordert zügige Umsetzung der Krankenhausreform!

DAK-VRV fordert die politischen Entscheidungsträger auf, sich zügig auf eine Krankenhausreform zu einigen, die zu einer qualitätsorientierten Leistungskonzentration an geeigneten, gut erreichbaren Krankenhäusern führt und durch die Einführung der Vorhaltekosten-Finanzierung den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung deutlich reduziert.

Zudem plädiert DAK-VRV für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Anforderungen an definierte Leistungsgruppen, die Definition klarer Versorgungsrollen und eine stärkere Orientierung der Krankenhausplanung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung. Gleichzeitig warnt DAK-VRV davor, dass ein Scheitern der Krankenhausreform erhebliche negative Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten hätte.

Die im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der Regierungskommissioneine sind für DAK-VRV eine gute Grundlage zur Schaffung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigten in den Kliniken. 
Bei den Beratungen von Ländern, Bundesministerium für Gesundheit und Abgeordneten der Regierungskoalitionen zur Umsetzung der Vorschläge zur Reform, dürfen die Ziele der Verbesserung der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten nicht verwässert werden. Die qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen auf personell und technisch adäquat ausgestattete Kliniken kann aus Sicht der DAK-VRV auch zu einem sinnvolleren Einsatz der hochqualifizierten medizinischen Fachkräfte führen und so die spürbaren Auswirkungen des Fachkräftemangels reduzieren.

Die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung ist nach Überzeugung der DAK-VRV auch geeignet, Anreize für eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung zu reduzieren. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern erhalten dadurch mehr Freiräume, um die Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Dies dient der Versorgungssicherheit und kann dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen gerade von Pflegefachkräften in den Krankenhäusern zu verbessern.

Durch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität bei den Leistungsgruppen wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zugunsten eines Wettbewerbs um gute Versorgung reduziert. Dieses Ziel der Reform darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände konterkariert werden. DAK-VRV fordert die Beteiligten auf der Bundesebene auf die wertvollen Vorarbeiten zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zu nutzen und weiterzuentwickeln.  

DAK-VRV fordert einen klaren Bevölkerungsbezug der Krankenhausplanung mit regionaler Koordinationsfunktion durch die Maximalversorger, um für die Krankenhäuser eindeutige Versorgungsaufträge zu definieren und ihre wirtschaftliche Existenz abzusichern. DAK-VRV ist für leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von Patientinnen und Patienten, um eine bedarfsgerechte Zuweisung der Versorgungsangebote an geeignete Krankenhäuser zu erreichen und eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten. Den Kliniken sollten im Rahmen der Landes-Krankenhausplanung eindeutige Versorgungsaufgaben zugewiesen werden, die Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine klare Orientierung ermöglichen.

Die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern sind jetzt gefordert, gemeinsam Verantwortung für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zu übernehmen und auf Basis eines gemeinsamen Zielbildes die Umsetzung einer modernen stationären Versorgung in Deutschland anzugehen. DAK-VRV, die Bevölkerung und die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen erwarten zeitnahe Lösungen und ein Gesetz zur Krankenhausreform, mit dem die nötigen Reformen ab 2024 endlich angegangen werden können.

 

Verwendete Quelle Pressemitteilung vdek
Bild DAK-Gesundheit-Scholz

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