DAK-VRV ist enttäuscht, der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht.
Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.
Gesetzlich Krankenversicherte und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz z.B. für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen
aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.
Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf rund zehn Mrd. Euro jährlich bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin
sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Staatskasse und privat Krankenversicherte sind fein raus.
Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen - wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch die Vorgabe, dass zukünftig das TVÖDGehaltsniveau zu gelten habe*) - zu avisieren, sollte die Bundesregierung die Verantwortung übernehmen und die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen beheben.
Nicht nur zehn Mrd. Euro für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere versicherungsfremde Ausgaben tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen.
Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben.
Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet!
DAK-VRV fordert: Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlich Krankenversicherten!
Liebe Bundesregierung, schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!
*) Hintergrundinformation:
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.
Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Einsparpotentials?
Fakt ist: Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt nur vier Prozent!
Selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 % erhofft, würde dies zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von nur rund 0,35 % führen! In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie!
Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach Auffassung der DAK-VRV ein verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte!