DAK-VRV Tipp: Beiträge und Steuern sparen: Freibetrag für Übungsleiter und Ehrenamtspauschale leicht erhöht

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Menschen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit arbeiten. Auch wer nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausübt oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann den Freibetrag erhalten.

Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die nicht ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Es wird lediglich ein Zuverdienst erzielt.

DAK-VRV Tipp:

Die gezahlte Aufwandsentschädigung ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei. Für diesen steuerfreien Anteil werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Der Übungsleiterfreibetrag ist ab 2021 von jährlich 2.400 auf 3.000 Euro erhöht worden. Er kann auch anteilig geltend gemacht werden – beispielsweise mit 250 Euro pro Monat.

Ebenso ab 2021 erhöht wurde die Ehrenamtspauschale von jährlich 720 Euro auf 840 Euro.

Einer langjährigen Forderung der DAK-VRV wurde damit ansatzweise Rechnung getragen. Wir bewerten diese Erhöhung in der Summe jedoch für nicht ausreichend. Auch die Regelungen zur Inanspruchnahme müssen dringend vereinfacht und verbessert werden. Ehrenamt muss deutlich besser gefördert werden! Hier bleibt der Gesetzgeber in der Pflicht!

Verwendete Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung