Ist-Kosten-Ausgleich für Corona-Kinderkrankengeld schon für das Jahr 2021

DAK-VRV fordert von der Politik bereits im Ausgleichsjahr 2021 für einen fairen Ausgleich für das Corona-Kinderkrankengeld zu sorgen.

Der im Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) geplante RSA-Ausgleichsmechanismus (Ist-Kosten-Ausgleich für Kinderkrankengeldzahlungen) ist geeignet Die Neuregelung darf aber nicht wie geplant erst 2023 greifen, sondern muss schon für 2021 gelten. Gleichzeitig muss der im laufenden Jahr bereits für diesen Zweck ergänzte Bundeszuschuss auch tatsächlich zuweisungserhöhend an die Kassen fließen und darf nicht in der Liquiditätsreserve verbleiben. Damit wäre automatisch gewährleistet, dass den Krankenkassen vor allem auch die zusätzlichen Belastungen durch das Corona-Kinderkrankengeld eins zu eins ersetzt werden.

Das Corona-Kinderkrankengeld erhalten berufstätige Eltern von ihrer Krankenkasse, wenn eines ihrer Kinder an einer COVID-19-Infektion erkrankt oder eine Kinderbetreuung coronabedingt zu Hause erforderlich ist. Der hierzu geplante Ist-Kosten-Ausgleich ist insgesamt sachgerecht. Von den Krankenkassen ist die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld generell nicht beeinflussbar. Auf die Höhe der entstehenden Kosten könnten die Krankenkassen daher nicht einwirken. Die Kosten dürfen nicht der Versichertengemeinschaft der Krankenkassen zur Last gelegt werden.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung vdek