Grundrente - die erste Anspruchsprüfung erfolgt in 4 Wellen bis 2022

Die Rentenversicherung will in diesem Jahr bei sieben bis acht Millionen Rentnerinnen und Rentnern prüfen, ob sie den Aufschlag bekommen. Bis Ende 2022 sollen alle 26 Millionen Renten daraufhin überprüft werden. Ausgezahlt wird rückwirkend ab 1. Januar 2021. Zu diesem Zeitpunkt war der Zuschlag zur Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Rente wegen Todes eingeführt worden.

In der ersten Welle nach dem Start erfolgt die Anspruchsprüfung bei den Neurentnern. Im Juli 2021 könnten erste Bescheide erstellt werden. Im zweiten Halbjahr 2021 folgt die Prüfung bei Rentnen von Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen, sowie die Prüfung der Bezüge von Hochbetagten, die bereits vor 1992 Rente bezogen haben. In weiteren Wellen folgen bis zum vierten Quartal 2022 alle anderen Rentenbeziehenden. Bestandsrentner, die schon Rente beziehen, sollen nur entsprechende Infos erhalten, wenn sie auch Grundrente bekommen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Prüfung erfolgt ohne Aufforderung.

Es wird erwartet, dass nach der Einkommensprüfung etwa fünf Prozent der Rentenbeziehenden einen Zuschlag erhalten. Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und Grundsicherung oder anderen Fürsorgeleistungen, erhalten zudem neu einen Freibetrag von bis zu 223 Euro. Im Schnitt soll die Grundrente 75 Euro betragen. Maximal gibt es 418 Euro. Berechnet wird sie jeweils individuell.

Mehr als 1.000 neue Stellen mussten in der Rentenversicherung für die Umsetzung der Grundrente dauerhaft geschaffen werden, denn die Einkommen der Betroffenen müssen jährlich neu geprüft werden. 400 Millionen Euro kostet die Einführung. Hohe Kosten für recht wenig Ertrag. Altersarmut wird durch die Grundrente in dieser Form sicher nicht ausreichend verhindert. DAK-VRV fordert erhebliche Nachbesserungen am Gesetz!