Hilfmittelversorgung

DAK-VRV ist es wichtig, dass die Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag eine hochwertige Hilfsmittelversorgung mehrkostenfrei erhalten. Annähernd 80 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich 132 Euro dazu.

Der Gesetzgeber hat lediglich eine Selbstbeteiligung als Zuzahlung von mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro für jedes Hilfsmittel vorgesehen. Gezahlte Mehrkosten sind also eine freiwillige Entscheidung der Versicherten. Versicherte haben bei der Versorgung mit Hilfsmitteln die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, auch über das Maß des medizinisch Notwendigen hinausgehende Ausstattungen bzw. Leistungen zu wählen, müssen dann aber entsprechende Mehrkosten selbst tragen.
 
Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug 2020 rund 746 Millionen Euro, die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten lag bei 132 Euro. Dabei ist die Bandbreite der Mehrkostenhöhe außerordentlich groß. Lag sie im vergangenen Jahr z. B. bei Hörhilfen bei durchschnittlich 1.234,28 Euro, waren es bei Einlagen Mehrkosten von 32,40 Euro und bei Toilettenhilfen 48,23 Euro. In rund 80 Prozent der Versorgungsfälle fielen allerdings überhaupt keine Mehrkosten an.

Die Abgrenzung zwischen dem, was medizinisch notwendig ist und damit solidarisch finanziert wird, und dem, was mehr in den Bereich der Komfortleistungen gehört, ist immer wieder eine Herausforderung. Einlagen sind dafür ein Beispiel: Versicherten beschwerdefreies Gehen zu ermöglichen, wird von der Solidargemeinschaft finanziert. Spezielle Sporteinlagen für die Hochgebirgswanderung sind hingegen eher eine Komfortleistung, für die dann Mehrkosten anfallen können.

Mehrkosten sind Ausdruck der Wahlfreiheit der Versicherten. Wir, die DAK-VRV, wollen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Versorgung mit Mehrkosten bewusst gefällt wird. Diese Entscheidung darf nicht durch eine interessengeleitete Beratung dahingehend beeinflusst werden, sich für Hilfsmittel zu entscheiden, die mit Mehrkosten verbunden sind.

Aufgrund des 2017 beschlossenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) sind die Anbieter der Gesundheitsleistungen verpflichtet, GKV-Versicherten immer mehrkostenfreie Hilfsmittel anzubieten und diese über ihren Versorgungsanspruch (Sachleistungsprinzip) zu informieren.

Wünschen Versicherte eine zusätzliche Leistung außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV, sind die Leistungserbringenden zudem verpflichtet, den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten abgerechneten Mehrkosten mitzuteilen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Transparenz über das Ausmaß der im Hilfsmittelbereich gezahlten Mehrkosten sorgen und langfristig dabei helfen, ungerechtfertigte Mehrkosten zu verringern.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung GKV Spitzenverband