Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt. 

Die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wirkt nicht nachhaltig. Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend. Die Pflegereform 2021 ist nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führen nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzen den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge sind so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage sind, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken.

DAK-VRV fordert dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftig. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.

Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür muss es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig sind systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. Das Ziel muss eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung DAK-Gesundheit