Sozialwahl 2023 - nutzen Sie Ihre Stimme!


In diesem Jahr sind Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber aufgerufen, die Selbstverwaltungen ihrer Sozialversicherungsträger neu zu wählen. Die DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung e.V. (DAK-VRV) übernimmt Verantwortung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung - insbesondere im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit und in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Ihre Stimme hilft dabei, dass wir eine starke Gemeinschaft sind und bleiben!   

 

    Sozialwahl 2023

     

    Nach der erfolgreichen Sozialwahl erfolgte die Konstituierung vom Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit und von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hier ein paar Bilder mit den Fraktionen der DAK-VRV:



    Sozialwahl 2023 DAK-VRV Wahlwerbevideo (30 Sekunden)

    Von April bis zum 31. Mai 2023 ist Sozialwahl in Deutschland. Über 51 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei den Sozialwahlen darüber, wer in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen regieren wird. Sozialwahlen finden alle 6 Jahre statt und sind seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie.

    Alle Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund, sowie alle Wahlberechtigten der Krankenkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und HKK erhalten die Wahlunterlagen im April automatisch per Post. 

    Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. So wie wir, die DAK-VRV e.V. für DAK-Gesundheit und Deutsche Rentenversicherung.

    Gründe DAK-VRV e.V. bei der Sozialwahl 2023 zu wählen benennen wir im Kurzvideo: Gründe DAK VRV zu wählen und in unserem blog.

    Bei der Sozialwahl 2023 bewerben wir uns bei der Krankenkasse DAK-Gesundheit und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund um Mandate in den jeweiligen Sozialparlamenten. Unsere Kandidatinnen und Kandidaten sind selbst Versicherte.

    Jede Stimme gibt uns die nötige Legitimation, um für die Interessen einzutreten.

    Auf den Wahlunterlagen dann das Kreuz bei DAK-VRV e.V. setzen. Den Stimmzettel in den roten Umschlag stecken und diesen bis zum 31. Mai wieder zurücksenden. Eine Briefmarke wird nicht benötigt. Fertig.

    Versicherte der DAK-Gesundheit können bei der Sozialwahl 2023 die DAK-VRV e.V. erstmals auch online wählen. Informationen zur Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten im April 2023.

    Extra zur Sozialwahl 2023 präsentieren wir in ein paar kurzen Videos alles Wissenswerte um die DAK-VRV e.V. bei den Sozialwahlen: Youtube Playlist DAK-VRV e.V. Sozialwahl 2023

    In unserem Blog werden die sozialpolitischen Positionen der DAK-VRV e.V. in Berichten beschrieben: https://www.dak-vrv.e/blog

    Im Mittelpunkt stehen Sie! Mit diesem Versprechen an die Versicherten tritt die DAK-VRV e.V. bei der Sozialwahl 2023 an.

    Unsere DAK-VRV Spitzenkandidaten bei den Sozialwahlen der DAK-Gesundheit, Rentenversicherung, GKV Spitzenverband und Medizinischer Dienst:


    Was sind Sozialwahlen?

    Einfach erklärt, auch in unserem Kurzvideo: DAK-VRV beschreibt Vorteile von Sozialwahl und Selbstverwaltung
    Die Sozialversicherung bleibt unabhängig und versichertennah, indem viele wichtige Entscheidungen von denjenigen getroffen werden, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren. Diese Idee gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und auch nicht alles entscheiden soll. Für die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Ersatzkassen bedeutet das: Versicherte, Rentner und Arbeitgeber wählen aus ihrer Mitte Selbstverwalter*innen, die die Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden in den Sozialparlamenten der Versicherungsträger vertreten. Die gewählten Vertreter*innen arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten und Beitragszahlenden verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.

    Bei der Sozialwahl wählen Versicherte, Rentner und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre Vertreter in diese Sozialparlamente. Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungsträger.

    Die vom Staat unabhängige Soziale Selbstverwaltung trifft viele wichtige Grundsatzentscheidungen, und sie verteidigt ihre Unabhängigkeit gegen staatliche Eingriffe. Nicht zuletzt ihrem Einsatz war auch eine Gesetzesänderung zu verdanken, mit der zum Jahresanfang 2019 die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland wiederhergestellt wurde.

    Im Jahr 2017 fand die Sozialwahl zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde die Sozialwahl 1953 durchgeführt.

    In der Sozialversicherung spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle. So hat es der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt. Die gewählten Selbstverwalter*innen, die für die Ausübung ihrer Ämter nicht bezahlt werden, verabschieden die Haushalte, kontrollieren die Arbeit der hauptamtlichen Vorstände und Geschäftsführungen, wählen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberater und entscheiden alle grundsätzlich wichtigen Fragen der Sozialversicherungsträger. Das betrifft die Bereiche Finanzen, Leistungen, Organisation, Personal, Rehabilitation und viele andere mehr. Die ehrenamtliche Selbstverwaltung gestaltet auf diese Weise viele wichtige Fragen in der Sozialversicherung mit.

    Die Sozialparlamente der Deutschen Rentenversicherung (Vertreterversammlung ) und der Krankenkassen (Verwaltungsrat) haben Entscheidungshoheit in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation. Sie wählen zudem den hauptamtlichen Vorstand/das Präsidium, den ehrenamtlichen Vorstand, die ehrenamtlichen Versichertenberater, die kostenfrei und wohnortnah in Rentenfragen helfen, sowie die ehrenamtlichen Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, die bei Streitigkeiten Verwaltungsentscheidungen im Einzelfall überprüfen.

    Die Sozialparlamente beschließen den Haushalt und entscheiden im Rahmen ihres Budgetrechts, für welche Aufgaben Beiträge verwendet werden, welche Dinge zurückgestellt werden und welche Vorschläge zu verwirklichen sind. Auch das Recht, das Vermögen anzulegen, ist den Mitgliedern der Selbstverwaltung anvertraut. Sie entwickeln und verabschieden Richtlinien für die Geldanlage, und sie achten darauf, zu welchen Bedingungen das Kapital der Versicherten und der Arbeitgeber angelegt wird.

    Selbstverwaltung bedeutet auch die Zuständigkeit für verwaltungsorganisatorische Entscheidungen wie die Organisationsreformen. Dazu zählen Entscheidungen zum Serviceangebote, zum Beispiel zu Online-Anforderung von Kontoinformationen, sowie zum Aufbau des Netzes von Auskunfts- und Beratungsstellen.

    Die Mitglieder der Selbstverwaltung haben Entscheidungsfreiheit über den Einsatz des Personals. So können sie die Führungskultur beeinflussen und bei der Besetzung von Führungspositionen auch die Frage der „Parteinähe“ bzw. „Parteiferne“ einzelner Bewerber berücksichtigen. Auch für die Entscheidungen, wie viele Nachwuchskräfte ausgebildet und wie viele von ihnen nach dem Studium beziehungsweise der Ausbildung übernommen werden, liegt bei der Selbstverwaltung.

    Die Selbstverwaltung hat auch im Bereich der Rehabilitation umfangreiche Kompetenzen. Sie entscheidet zum Beispiel über Voraussetzungen und Umfang der Leistungen und kann die Zielrichtung der Rehabilitation festlegen. Auch die Entscheidungen, ob und an welchen Standorten eigene Rehabilitationskliniken errichtet oder unterhalten werden, und welche Maßnahmen ergriffen werden für die Optimierung der wirtschaftlichen Situation der Kliniken, sind Entscheidungen der Selbstverwaltung.

    Die Sozialparlamente treffen alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, erstellen den Haushalt sowie Satzung. Und entscheiden über mögliche Fusionen. Der Verwaltungsrat entscheidet auch über Satzungsleistungen wie zum Beispiel Bonusprogramme, Wahltarife, Modellvorhaben oder besondere Versorgungsformen. Die ehrenamtlichen Mitglieder verantworten somit alle wichtigen Finanzentscheidungen, auch die Entscheidung über die Höhe des Zusatzbeitrages. Zudem wählen sie die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.

    Die Sitzungen der Sozialparlamente sind grundsätzlich öffentlich.

    Gründe DAK-VRV e.V. bei der Sozialwahl 2023 zu wählen benennen wir im Kurzvideo: Gründe DAK VRV zu wählen und in unserem blog
    Darum bei der Sozialwahl 2023 DAK-VRV e.V. wählen!