DAK-VRV Statement zur Pflegeversicherung

DAK-VRV Statement zur Pflegeversicherung anlässlich der Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit

Im ersten Halbjahr des Jahres schien es so, als wenn die Pflegeversicherung (PV) das beherrschende Wahlkampfthema werden würde. Die heutige Bundestagsmehrheit hat am 11.6.2021 umfangreiche gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht.

Diese beinhalten u. a., dass ab 1.9.2022 Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die ihre Beschäftigten nach einem Tarifvertrag oder vergleichbar entlohnen. Der Eigenanteil bei stationärer Pflege beträgt heute im Mittel € 2.125,00 mtl., es werden jährliche Steigerungen im niedrigen einstelligen %-Bereich erwartet. Der Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil soll steigen von 5 % im ersten, auf 25 % im zweiten, auf 45 % im dritten bis auf 70 % ab dem vierten Pflegejahr. Die jährlichen Kosten dafür werden auf 2,5 Mrd. € veranschlagt. Der Pflegeberuf soll gestärkt werden durch mehr Handlungskompetenz der Pflegefachkräfte und durch ein bundesweit einheitliches Personalbemessungssystem.

Nach Meinung der DAK-VRV ist Kritik berechtigt. Zum Beispiel fehlt eine Gegenfinanzierung. Den o. g. 2,5 Mrd. € stehen lediglich ein Bundeszuschuss von 1 Mrd. € und ein höherer Beitrag für Kinderlose (0,4 Mrd. €) gegenüber. Die Länder werden sich weiterhin nicht an den Investitionskosten beteiligen, die mit 461,00 in den o. g. 2.125,00 € enthalten sind. Es ist keine Dynamisierung der Beträge vorgesehen. Deshalb wird nach den Berechnungen des Pflegeökonomen Rothgang von der Uni Bremen der Anteil der Pflegeheimbewohner, die die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ benötigen, von 34,8 % in diesem Jahr nächstes Jahr sinken auf 30,5 % aber 2023 wieder auf 32,5 % ansteigen. - Es ist noch viel zu tun!

 

Rainer Schumann für die Fraktion der DAK-VRV bei der Sitzung des VR der DAK-Gesundheit