Rentenbesteuerung – Doppelbesteuerung? (Auszug)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 31.Mai 2021 ein wegweisendes Urteil zum Thema Rentenbesteuerung gefällt. Es geht um den Vorwurf, dass der Staat bei Rentnern zwei Mal Steuern kassiert – einmal in der Erwerbsphase und dann noch einmal in der Phase des Rentenbezuges.

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Rentenbesteuerung umgestellt worden. Während vor diesem Zeitpunkt (nur) der so genannte E-tragsanteil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen festgestellt wurde, wird seit diesem Zeitpunkt die Bruttorente – nach Abzug eines einmal festzustellenden Freibetrages – als steuerpflichtiges Einkommen ermittelt. Der zu ermittelnde Freibetrag richtet sich nach dem Jahr des Rentenzuganges und verringert sich in jedem Jahr (im Jahr 2005 betrug der Freibetrag 50 v. H; seitdem sinkt er mit jedem späteren Jahr um zunächst 2 v.H. – bis 2020 – und danach um jährlich 1 v.H. (also 2021 Freibetrag = 19 v.H.) bis ab 2040 eine 100 %-ige Rentenbesteuerung erreicht wird.

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Der BFH sieht es durchaus, dass künftige Rentnerjahrgänge in vielen Fällen von einer Doppelbesteuerung betroffen sein können.
Insbesondere wird es Versicherte treffen, die beson-ders hohe Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

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Als Rentenbezieher darauf achten, dass im nächsten Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk enthalten ist! Für alle, die in den nächsten Jahren in Rente gehen: die – angemahnte – gesetzliche Neuregelung abwarten. Bleiben Sie wachsam!

Lothar Poguntke, Weilheim i. OB

Der vollständigen Bericht von Lothar Poguntke ist in DAK-VRV Aktuell! 04/21 nachlesbar.

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