Widerspruchsausschüsse (Auszug)

Zu den wichtigsten vom Verwaltungsrat einer Krankenkasse eingesetzten Ausschüssen gehören die  Widerspruchsausschüsse. Diese Ausschüsse stehen in direktem Kontakt zu den Versicherten und befassen sich mit ihren individuellen Anliegen.

Jede Krankenkasse hat Widerspruchsausschüsse einzurichten. Die DAK-Gesundheit richtete fachspezifische Widerspruchsausschüsse ein, so z.B. für die Fachgebiete Beiträge, Entgeltersatzleistungen, Rehabilitation  und Pflegeleistungen. 

Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Verwaltungsrat benannt. Voraussetzung ist ihre Wählbarkeit als Selbstverwaltungsmitglied.

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Wann setzt sich der Ausschuss für mich ein?

Krankenkassen, also auch die DAK-Gesundheit, haben im Beitrags- und Leistungsgeschehen viele Entscheidungen (Verwaltungsakte) zu treffen. Nicht immer fallen diese im Sinne des Betroffenen aus. Falls die Entscheidung für den Betroffenen nicht verständlich bzw. nicht nachvollziehbar ist, oder er  eine gerichtliche Überprüfung möchte, kann er entsprechend der sog. Rechtsbehelfsbelehrung bei der Kasse Widerspruch einlegen.

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 Die geringe Abhilfequote spricht für die Verwaltung der DAK-Gesundheit. Sie wendet die oft sehr detaillierten Rechtsgrundlagen richtig an und nutzt Ermessensfreiräume im Sinne der Versicherten. Bestätigt wird dies auch durch die Sozialgerichte, die nur selten die Entscheidungen der Widerspruchsausschüsse aufheben.

 

Somit kommt den Widerspruchsausschüssen eine bedeutende Rolle als Vermittler zwischen Verwaltung und Sozialgerichtsbarkeit zu berufen, und sie gewährleisten durch rechtssichere Entscheidungen die Gleichbehandlung der Versicherten.

Hans-Peter Stute, Stelle

Der vollständigen Bericht von Hans-Peter Stute ist in DAK-VRV Aktuell! 04/21 nachlesbar.

DAK-VRV Aktuell wird 4-mal pro Jahr erstellt und den Mitgliedern der DAK-VRV kostenlos zur Verfügung gestellt.

Eine Mitgliedschaft kostet nur 8 bzw. 10 Euro pro Jahr. Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.