Aktivrente, bei der Planung wurden die ehrenamtlich Tätigen wieder einmal vergessen.
Ohne ehrenamtlich Tätige würde es in unserer Gesellschaft ziemlich düster aussehen. Sie sind in allen Bereichen der Gesellschaft zu finden.
In der Deutschen Rentenversicherung sind viele Ehrenamtliche in den Widerspruchausschüssen sowie als Versichertenberaterinnen und Versichertenberater zu finden. Sie stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Rentenversicherung und den Versicherten dar. Zunehmend werden Ratsuchende von den hauptamtlichen Beratungsstellen der Rentenversicherung an die Ehrenamtlichen verwiesen, gerade dort, wo sich die Rentenversicherung aus der Fläche zurückgezogen hat. So leisten zahlreiche Ehrenamtliche viel Arbeit für wenig Aufwandsentschädigung. Viele von ihnen schon über einen sehr langen Zeitraum und weit über ihren eigenen Rentenbeginn hinaus – deshalb nannten sie sich früher auch „Versichertenälteste“.
Mit der Aktivrente kündigt die Regierung jetzt eine deutliche steuerliche Entlastung von Rentnerinnen und Rentnern an, die über die Regelaltersgrenze hinaus beruflich tätig sind. Dass diese Entlastung in der zu erwartenden Form des Gesetzes für ehrenamtlich Tätige nicht vorgesehen ist, ist ein Schlag in das Gesicht vieler Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die bis auf einen geringen Freibetrag jeden Cent ihrer geringen Aufwandsentschädigung auch noch versteuern dürfen. Hier sollte seitens des Gesetzgebers dringend über die Einbeziehung dieses Personenkreises nachgedacht werden oder eine anderweitige steuerliche Entlastung geschaffen werden.
Arno Thal, Malchin
ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, langjähriges DAK-VRV Mitglied