DAK-VRV ist fassungslos und Krankenkassen klagen gegen den Bund. Die Klage richtet sich konkret gegen die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 und damit gegen die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden.
Im Auftrag des Bundes übernehmen die Krankenkassen die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden. Diese Leistung wird jedoch nur zu rund einem Drittel aus Steuermitteln finanziert, der Rest – rund 10 Milliarden Euro pro Jahr – zahlen die gesetzlich Versicherten mit Ihrem Beitrag. Seit Jahren hat die Politik die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel zugesagt. Dieses Versprechen, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Sommer erneut bekräftigt hat, wurde jedoch bisher nicht eingehalten. Wäre das für dieses Jahr geschehen, hätten die Beitragssätze in der GKV stabil bleiben können – 10 Milliarden Euro entsprechen ungefähr 0,5 Beitragssatzpunkten. DAK-VRV meint: Wer die Leistungen beauftragt muss diese dann auch voll bezahlen!
Gleiches gilt für die Unterfinanzierung Versicherungsfremder Leistungen bei der Rentenversicherung. Ausgleich soll auch hier ein „Bundeszuschuss“ geben. Allerdings sieht DAK-VRV auch eine Mogelpackung. Der Bundeszuschuss deckt bei weitem die versicherungsfremden Kosten nicht ab. Außerdem täuscht der Name. Es ist eigentlich nun eine Teilerstattung.