Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung

DAK-VRV fordert die Rückzahlung in Höhe von 5,2 Milliarden Euro vom Bund für rechtswidrig geleisteten Hilfszahlungen während der Corona-Pandemie.

Angekündigte Musterklagen gegen die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung gewährleisten, dass diese Thematik endlich auch die erforderliche juristische Aufmerksamkeit erhält. Der Bund hatte die Pflegekassen im Jahr 2020 gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Rahmen der Pandemiebewältigung an anspruchsberechtigte Pflegeeinrichtungen zu leisten. Finanziert werden mussten diese Maßnahmen vornehmlich aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung – und damit in erster Linie aus Sozialversicherungsbeiträgen. Diese unterliegen allerdings einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten.
Für DAK-VRV war der Rückgriff auf Beitragsgelder verfassungswidrig.