Versuche der AOKn Maßnahmen zur Manipulationssicherheit auszuhebeln sind unseriös!

DAK-VRV weist weisen aktuelle Forderungen des AOK-Bundesverbandes nach einem Aussetzen der Manipulationsbremse im Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) entschieden zurück.

Der Versuch, im Rahmen des GVWG Gesetzes eine Verschiebung der Inkraftsetzung der Manipulationsbremse zu erreichen wird abgelehnt. Wirksame Instrumente zur Manipulationsbekämpfung im RSA dürfen nicht ausgehebelt werden. Auch die von der AOK vorgeschlagene Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen nach § 273 SGB V bis 2020 widerspricht vollständig dem Ziel, die Manipulationssicherheit zu erhöhen und Verstöße zu ahnden, wie sie der Gesetzgeber mit dem GKV-FKG verfolgt hat.

Mit beiden Forderungen unternimmt die AOK den durchsichtigen Versuch, unter Verweis auf die Corona-Pandemie die gerechtfertigten Maßnahmen zur Manipulationssicherheit auszuhebeln, um ihre Vorteile im Wettbewerb zu behalten. Insbesondere die Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen würde dabei zurückliegende Manipulationen – obwohl sie nachweisbar sind – von einer Sanktionierung ausnehmen. Das widerspricht jeder Vorstellung von einem fairen Wettbewerb.

DAK-VRV fordert die Politik auf, an den Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festzuhalten und damit etwaige Manipulationen im Morbi-RSA rückwirkend zu sanktionieren und in Zukunft zu verhindern. Die Versuche der AOKn konterkarieren die Bemühungen des Gesetzgebers, faire Wettbewerbsregelungen zwischen den Krankenkassen zu schaffen.

Verwendete Quelle: Pressemeldung vdek