Unabhängige Patientenberatung (UPD)

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wurde vom Gesetzgeber vor rund 20 Jahren als ergänzende Beratung für Versicherte verankert.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 65b des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V). Dort heißt es u.a. (und wir zitieren ausnahmsweise dazu einmal den Gesetzestext): „Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fördert Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten, mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.........“ In den letzten Monaten haben zu dem Thema „Zukunft der unabhängigen Patientenberatung“ in unterschiedlichen Ausschüssen und dafür zuständigen Gremien (z.B. DAK-Gesundheit, Verband der Ersatzkassen/vdek, GKV-Spitzenverband) umfangreiche Beratungen stattgefunden. Die intensiven Erörterungen beschäftigten sich u.a. mit Aufgaben und Zweck der UPD, ihrer organisatorischen Anbindung und der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgten Finanzierung. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen selbstverständlich auch die umfassenden Vorschriften der §§ 13-15 von SGB I. Hier finden sich die eindeutigen Aufgabenbeschreibungen u.a. der Krankenkassen für die Aufklärung, Beratung und Auskunft gegenüber ihren Versicherten. In einem vom Verband der Ersatzkassen zum Thema UPD aktuell herausgegebenen Positionspapier heißt es u.a. „Eine sachgerechte, umfassende und versichertenfreundliche Beratung ist aus Sicht der Ersatzkassen grundlegende Voraussetzung dafür, dass Versicherte Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zielgerichtet in Anspruch nehmen können. Die Ersatzkassen heben hervor, dass sie dem vielfach gesetzlich verankerten Beratungsanspruch der Versicherten umfassend und in vielfältiger Weise nachkommen.....“ Ihre Auskunfts- und Beratungspflichten erfüllen die Ersatzkassen täglich gegenüber ihren 28 Millionen Versicherten. Dazu bestehen umfangreiche Möglichkeiten. Außer persönlichen Gesprächen und spezialisierten Hotlines (z.B. Ärztehotline) werden spezielle telefonische Beratungen zum Teil auch durch medizinisches Fachpersonal angeboten. Service-Apps und auch Unterstützung bei Behandlungsfehlern und spezielle Hilfe in Notlagen gehören dazu. Geschäftsstellen vor Ort stehen für diese Aufgaben zur Verfügung. Vor diesem gesamten Hintergrund wird deutlich, dass die UPD hier lediglich ergänzend tätig werden kann. Das Beratungsangebot der UPD ist so angelegt, dass es unabhängig von einem bestehenden Versicherungsverhältnis erbracht wird. Aus dem Positionspapier der Ersatzkassen zur zukünftigen Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland geht auch hervor: „Im Vergleich zu den (lediglich) 128.000 Beratungskontakten der UPD im Jahr 2019.... summieren sich bei den Ersatzkassen....(die Kundenkontakte).. jedes Jahr auf über 150 Millionen.., sei es persönlich, schriftlich, telefonisch oder via E-Mail. Und davon sind mindestens 31 Millionen Kontakte als Beratungskontakte im engeren Sinne zu werten....“ Das Thema wird weiterhin auf der Agenda stehen, und wir werden Sie aktuell über die Entwicklung informieren. Sofern aus politischen Gründen an der UPD festgehalten werden sollte, müsste deren Funktion jedoch künftig als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ gewertet und ihre Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen.
Elke Holz, Hamburg