Ein täuschend echt wirkender Brief, ein unangekündigter Besuch zuhause oder ein unerwartetes Telefonat: Getarnt als Mitarbeitende der Rentenversicherung versuchen Betrüger, an persönliche Daten oder sogar die Bankverbindung von Versicherten zu kommen.Derzeit kommen vor allem dubiose Anrufe häufig vor, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund bemerkt.Sie warnt deshalb ganz besonders vor Trickbetrügern am Telefon.
DAK-VRV Mitgliederversammlung 2021 am 15.10.21 erfolgreich online durchgeführt --- Peter Weiß, der neue Bundessozialwahlbeauftragte, stellte sich vor und erläuterte die Neuerungen der Sozialwahl 2023 ---
Bericht des Vorsitzenden Rainer Schumann über das, trotz Corona erfolgreiche Geschäftsjahr 2020 --- Kassenbericht und Etat einstimmig angenommen --- Satzungsänderung einstimmig beschlossen ---
DAK-VRV hatte bereits berichtet. Expertinnen und Experten des GKV-Schätzerkreises haben es jetzt bestätigt und für das nächste Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von sieben Mrd. Euro, in Erwartung höherer Ausgaben im Jahr 2022 prognostiziert.
Am Donnerstag, 14.10.2021 um 17 Uhr beginnt die Mitgliederversammlung der DAK-VRV 2021 online.
Am 04.10.21 fand wieder ein online Stammtisch für alle Mitglieder der DAK-VRV statt. Frau Dr. Ute Haase, neues Vorstandsmitglied der DAK-Gesundheit, folgte unserer Einladung, stellte sich vor und beantwortete geduldig viele Fragen unserer Mitglieder.
Mit den Stimmen der Fraktion der DAK-VRV wurde die 50-jährige Medizinerin, Ute Haase, als Vorstandsmitglied der Krankenkasse DAK-Gesundheit gewählt. Sie wird das Amt am 01.03.2022 antreten und dann mit den bisherigen Vorständen Andreas Storm und Thomas Bodmer eine der größten Krankenkassen Deutschlands führen.
DAK-VRV Statement zur Pflegeversicherung anlässlich der Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit
Im ersten Halbjahr des Jahres schien es so, als wenn die Pflegeversicherung (PV) das beherrschende Wahlkampfthema werden würde. Die heutige Bundestagsmehrheit hat am 11.6.2021 umfangreiche gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht.
Wer seine Altersrente vorzeitig – also vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze – in Anspruch nehmen möchte, muss grundsätzlich mit einer Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat rechnen. Wer dagegen den Ruhestand und damit den Beginn der Rente etwas aufschiebt, profitiert von Zuschlägen.