Diese als Video-Konferenz zum wiederholten Mal durchgeführte Veranstaltung hat sich innerhalb unserer DAK-VRV inzwischen etabliert.
Der zum Jahresbeginn 1994 eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) hat die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenkassen elementar verändert. In den nunmehr 27 Jahren seines Bestehens wurde er in vielfältiger Weise weiterentwickelt – zuletzt zu Beginn dieses Jahres. Dennoch bedarf er aus Sicht der DAK-VRV auch zukünftig weiterer Optimierungen.
In einer Veröffentlichung der Bundesregierung in diesem Jahr war zu lesen „Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert“.
Zu den wichtigsten vom Verwaltungsrat einer Krankenkasse eingesetzten Ausschüssen gehören die Widerspruchsausschüsse. Diese Ausschüsse stehen in direktem Kontakt zu den Versicherten und befassen sich mit ihren individuellen Anliegen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 31.Mai 2021 ein wegweisendes Urteil zum Thema Rentenbesteuerung gefällt. Es geht um den Vorwurf, dass der Staat bei Rentnern zwei Mal Steuern kassiert – einmal in der Erwerbsphase und dann noch einmal in der Phase des Rentenbezuges.
Die Bundesregierung rechnet aktuell mit einer Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 um 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten. Die genaue Erhöhung wird erst im März 2022 festgelegt
DAK-VRV begrüßt, dass das geschäftsführende Bundeskabinett beschlossen hat den ergänzenden Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds von sieben Milliarden Euro für 2022 um weitere sieben Milliarden aufzustocken (Der Bundestag muss dem noch zustimmen). Damit kann ein deutlicher Anstieg der Kassenbeiträge im kommenden Jahr verhindert werden. Die Finanzierung der GKV muss aber auch langfristig gesichert werden.
Unverändert bei 58.050 Euro oder monatlich 4.837,50 Euro bleibt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auch die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unverändert bei 64.350 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt die Grenze im Westen um 50 auf 7.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt dagegen um 50 auf 6.750 Euro im Monat.
Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei.
Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent.
Das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung zu den Rechengrößen 2022. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Mit der Ankündigung des Wahltermins haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe heute (19.10.21) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den offiziellen Startschuss für die Vorbereitung der Sozialwahlen 2023 gegeben.