Unverändert bei 58.050 Euro oder monatlich 4.837,50 Euro bleibt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auch die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unverändert bei 64.350 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt die Grenze im Westen um 50 auf 7.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt dagegen um 50 auf 6.750 Euro im Monat.
Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei.
Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent.
Das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung zu den Rechengrößen 2022. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Mit der Ankündigung des Wahltermins haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Daniela Kolbe heute (19.10.21) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den offiziellen Startschuss für die Vorbereitung der Sozialwahlen 2023 gegeben.
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Ein täuschend echt wirkender Brief, ein unangekündigter Besuch zuhause oder ein unerwartetes Telefonat: Getarnt als Mitarbeitende der Rentenversicherung versuchen Betrüger, an persönliche Daten oder sogar die Bankverbindung von Versicherten zu kommen.Derzeit kommen vor allem dubiose Anrufe häufig vor, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund bemerkt.Sie warnt deshalb ganz besonders vor Trickbetrügern am Telefon.
DAK-VRV Mitgliederversammlung 2021 am 15.10.21 erfolgreich online durchgeführt --- Peter Weiß, der neue Bundessozialwahlbeauftragte, stellte sich vor und erläuterte die Neuerungen der Sozialwahl 2023 ---
Bericht des Vorsitzenden Rainer Schumann über das, trotz Corona erfolgreiche Geschäftsjahr 2020 --- Kassenbericht und Etat einstimmig angenommen --- Satzungsänderung einstimmig beschlossen ---
DAK-VRV hatte bereits berichtet. Expertinnen und Experten des GKV-Schätzerkreises haben es jetzt bestätigt und für das nächste Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von sieben Mrd. Euro, in Erwartung höherer Ausgaben im Jahr 2022 prognostiziert.
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