„Wir wollen die Selbstverwaltung stärken... und die Sozialwahlen modernisieren.“ So steht es im Koalitionsvertrag der GroKo von 2018. Damals und erst recht heute wird bei jeder Gelegenheit Digitalisierung gefordert. Mit Modernisieren kann kaum etwas anderes gemeint sein, als die Sozialwahl 2023 zu digitalisieren, also alternativ eine Online-Wahl zu ermöglichen.
Die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen ist für die Versicherten der elementar wichtigste Bestandteil ihrer Krankenversicherung. Sich im Bedarfsfall auf deren Erbringung verlassen zu können, hat insofern und verständlicherweise höchste Priorität.
Auszug aus einem Bericht DAK-VRV Aktuell 02/19
Die heute geführte öffentliche Diskussion gibt auf diese Frage absolut keine oder viele falsche Antworten. Die Fakten werden wissentlich verdreht, überzogen oder ignoriert – je nach parteipolitischer Linie. Für eine Antwort muss man sich die Mühe machen, die letzten zwei Rentenreformgesetze genauer anzusehen. Unser Kollege Lothar Poguntke hat das für Sie getan. Das Thema ist sehr diffizil, dementsprechend muss die Antwort auch auf einer anspruchsvollen Argumentation fußen. Für den, der qualifiziert mitreden will, ist das Leben oftmals kompliziert.
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Telematikinfrastruktur (TI)
Die TI bildet – als sicheres digitales Gesundheits-netz – die Grundlage für den einrichtungsübergreifenden Austausch von behandlungsnotwendigen medizinischen Daten (Patientendaten) und Informationen unter den (berechtigten) Beteiligten im Gesundheitswesen.
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Als die Soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995 als neuer Zweig innerhalb der Sozialversicherung eingeführt wurde, war das ein ganz bescheidener Beginn und zugleich ein höchst wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Heute nimmt sie in der Wahrnehmung sowohl seitens der Politik als auch der Betroffenen eine prioritäre Rolle ein. Das Besondere: Die Soziale Pflegeversicherung, ist, anders als die Gesetzliche Krankenversicherung, nicht als Vollversicherung konzipiert.